Ihre Arbeitnehmer ziehen nicht mit?

Ihr Chef zahlt seit Monaten kein Gehalt?

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch gerne und häufig im Arbeitsrecht. Wegen der kostenrechtlichen Regelungen des § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz bedarf dieses Rechtsgebiet einer umsichtigen, durchaus taktischen Vorgehensweise, unabhängig davon, ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerrechte betroffen sind. Denn zumindest in der I. Instanz eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreites zahlt jede Partei des Rechtsstreites ihren Anwalt selbst, völlig unabhängig davon, ob der Rechtsstreit gewonnen wird oder verloren geht oder ein Vergleich geschlossen wird. Diese unabdingbare Regelung erfordert bereits, weit bevor überhaupt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist, eine taktisch korrekte Herangehensweise und besondere Umsicht.

Gerne stehen wir unseren Mandanten auch in diesem Rechtsgebiet hilfreich zur Seite, sei es beratend, um kostspielige Rechtsstreite zu vermeiden, sei es im gerichtlichen Verfahren.

Ihr Ansprechpartner: Jens-Uwe Eggert